Eine wichtige Feststellung aus dem aktuellen Urteil: Kunden müssen sich nicht mit ihrem Autohändler über die Fahrzeuge streiten. Stattdessen ist wegen der systematischen Täuschung mit Abschalteinrichtungen der Hersteller selbst verantwortlich. Er habe seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, wie der BGH nun befand. Die Folge: Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz direkt beim Hersteller und müssen nicht gegen einzelne Autohäuser vor Gericht ziehen.